Körperlicher Missbrauch

#1 von Sonnenstrahl , 26.10.2021 15:55

Körperliche Misshandlung

Eine körperliche Misshandlung liegt vor, wenn Kindern durch körperliche Gewaltanwendung ernsthafte vorübergehende oder bleibende Verletzungen zugefügt werden. Diese führen u. a. durch Entwürdigung, Bedrohung und Vertrauensverlust in der Regel auch zu seelischen Schäden. Entgegen dem im BGB § 1631 verbrieften Recht auf gewaltfreie Erziehung ist gewalttätiges Verhalten der Sorgeberechtigten bisweilen ein Grundelement der Erziehung. Im strafrechtlichen Sinne misshandelt derjenige Kinder, der sie „…quält oder roh misshandelt oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt…“ (§ 223b, StGB). Mit dieser engen Definition wird allerdings nur ein kleiner Teil der Fälle von Kindesmisshandlung erfasst.


Kindesmisshandlung ist eine nicht zufällige, bewusste oder unbewusste, meist wiederholte, gewaltsame körperliche und/oder seelische Schädigung von Kindern und Jugendlichen durch Handlungen oder Unterlassungen.

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche kann verschiedene Formen annehmen:

Körperliche, sexuelle und seelische Gewalt, körperliche und seelische Vernachlässigung. Es lassen sich aktive und passive Formen unterscheiden, wobei häufig verschiedene Formen koexistieren.


Kindesmisshandlung beschreibt eine schwerwiegende Beziehungsstörung, die sich meist in Familien und seltener in Institutionen abspielt. Neben den körperlichen, behandelbaren und häufig abheilenden Verletzungsfolgen und Folgen einer behebbaren Mangelversorgung weisen misshandelte Kinder häufig schwerwiegende psychische, emotionale, kognitive und verhaltensbezogene Störungen auf. Diese Störungen sind mit erheblichem seelischem Leiden, Kränkungen, belasteten Lebensläufen und Störungen der Beziehungsfähigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe verbunden. Hinsichtlich der psychischen Gesundheit sind sie mit einer ungünstigen Prognose verknüpft, auch die Rate chronischer somatischer Erkrankungen im Erwachsenenalter ist signifikant erhöht. Kindesmisshandlung und -vernachlässigung ist daher ein epidemiologisch und gesellschaftlich bedeutsames Thema und zudem mit hohen gesellschaftlichen und ökonomischen Folgekosten behaftet.



Quelle: springermedizin.de


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